Die Bearbeitung Ihres Antrags ist abhängig davon, ob beide Ehepartner ledig sind, oder ob mindestens einer der beiden Partner einmal verheiratet war.
Voraussetzung: BEIDE Ehepartner sind ledig und waren noch nie verheiratet.
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Die oben genannten Bearbeitungszeit ist kann selbstverständlich nur eingehalten werden,wenn alle Auflagen und Bedingungen befolgt werden. In diesem Bereich scheidert es sehr oft an der Bearbeitung, weil der Auftraggeber nicht, oder nur ungenügend die Informationen durchliest und uns andere Unterlagen zusendet als wir für die lückenlose Bearbeitung benötigen.
Alle Informationen für die Auflagen und Bedingungen die wir Ihnen zusenden sind klar und deutlich gegliedert und wenn es Fachwörter gibt die manchmal unumgänglich sind, werden diese erklärt.
Voraussetzung: Mindestens einer der Ehepartner ist geschieden oder verwitwet.
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Hinweis: Bei geschiedenen und verwitweten Personen müssen Dokumente wie z.B. Scheidungsurteile oder Sterbeurkunde erst nach Dänemark geschickt werden. Dort müssen sie (gesetzlich unumgängliche Aktion) erst vom dänischen Staat anerkannt werden. Wir rechnen hier 4 Werktage für die Post nach Dänemark und bei dem Justitzministerium ca. 10 Werktage (insgesamt ca. 3 Wochen). Manchmal geht es auch etwas schneller, jedoch können wir es Ihnen nicht versprechen. |