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Service/Dienstleistung

Inhaltsverzeichnis

Herzlich willkommen im Rubrik „Service und Dienstleistungen"

Unten sind alle Themen in der Inhaltsverzeichnis aufgeführt.
Um an der gewünschte Thema zu kommen, brauchen nur abwärts zu Rollen.

Inhaltsverzeichnis - Index

Thema 1.: Einleitung

Thema 2.: Die Standard-Servicegruppen

Thema 4.: Service A + A-1

Thema 5.: Bearbeitungszeit

Thema 6.: Service S + S-1 und A-2 (Super-Blitz-Hochzeit)

Thema 7.: Service B + B-1 (Hochzeitsurlaub)

Thema 8.: Service AA-1 (Heiraten am Wochenenden)

Thema 9.: Service nur für Personen mit legalen Aufenthalt.

Thema 10.: Keine Heirat für diese Personenkreis

Thema 11.: Dänemarks Beitritt zum Schengen

Thema 11.: Wer ist visumpflichtig für Dänrmark

Einleitung

Damit wir uns ein wenig kennenlernen, möchten wir uns mit dieser Vorinformation vorstellen.

Als Service-Dienstleistungsunternehmen betreuen wir seit 1990 im ganz Europa und Übersee Kunden, die schnell und problemlos eine Möglichkeit suchen zu heiraten.
Wir sind bekannt in alle Bevölkerungsschichten durch unsere Dienstleistungen.
...Übrigens, unsere guten Referenzen reichen von Kunden aus europäischen Königshäusern, über hochgestellte Staatspersönlichkeiten, bis zu Prominenz beim Film und Fernsehen.

Als dänisch arbeitendes Unternehmen haben wir eine andere Art, an das Geschäftsleben ranzugehen und sind stolz auf die Minimierung von Papier.
Unsere Arbeits- und Vorgangsweise unterscheidet sich deutlich von der Art, wie deutsche Unternehmen arbeiten, und der Erfolg zeigt uns deutlich, dass unsere Arbeitsweise richtig ist.
Wer mit uns ins Geschäft will, muss sich an unsere unbürokratische Vorgangsweise anpassen, respektieren und folgen.

Trotz alledem legen wir größten Wert auf Effizienz, umfassende Kundenberatung.

Wer seriöse Geschäfte machen will, muss immer seine Geschäfts und Zahlungsbedingungen verständlich verfassen, sodass sie für alle Bevölkerungsschichten verständlich ist.
Juristisch verfasste Texte führen oft zu große Missverständnisse und gehören nicht zu einem seriösen Unternehmen.
Wir haben solche Geschäftsbedingungen und bemühen uns sehr alles verständlich zu machen.

Wer gegen unsere Geschäftsbedingungen und Vorgangsweise verstößt, wird von uns abgelehnt.

Unseren Türen stehen jedoch nur für diejenigen geöffnet, die unsere Bedingungen und Vorgangsweise aufmerksam folgen.

Jetzt wollen wir Ihnen erst mal erzählen, was wir Ihnen so alles anbieten können.

Die Standard-Servicegruppen

Wir bieten Ihnen unterschiedlichen Servicegruppen an.

Economy-Class
Die Standard Servicegruppen sind unsere "Economy-Classes", das heißt, dass diese Servicegruppe nicht luxuriös ausgelegt ist, und sind ein einfaches Grundprogramm, wo Sie ohne größere finanzielle Belastung problemlos eine Eheschließung durchführen können.
(Die Preise finden Sie in der Rubrik „Preisliste
/ Geschäftsbedingungen")
Ihre Nationalität spielt hier keine Rolle und diese Programme sind ideell, für multinationale Paare, deren Aufenthalt legal ist.
Hier gibt es auch Programme, wo Sie sogar ohne jegliche Übernachtung in Dänemark heiraten können.
Alles kann problemlos auf den Versandweg erledigt werden.
Für Paare die großen Probleme haben, bieten wir selbstverständlich auch die richtige Unterstützung an.

Service A / A-1:.......Blitz-Hochzeit mit nur 1 Übernachtung in Dänemark.
Service AA-1:..........Blitz-Hochzeit am Samstag.
Service „S
/ S-1" und „A-2":.......Superblitz-Hochzeit ohne Übernachtung in Dänemark.
Service B
/ B-1:.......Hochzeitsurlaub im Sommerhaus.

Für multinationale Paare die oft großen Probleme haben, bieten wir selbstverständlich auch die richtige Unterstützung an.
Mit dem unten aufgeführten Service bekommen Sie eine persönliche Beratung für außergewöhnliche schwierige Falle.

Service PB-1: ...........Persönlich Beratung und Krisenintervention.
Dieser Service ist nicht im Grundhonorar enthalten.

Service A + A-1 / Blitz-Hochzeit

Service A / A-1:....ØØBlitz-HochzeitØØ mit nur 1 Übernachtung in Dänemark.

Die Blitzhochzeit ist eine "Standard-Hochzeit" und hat nur das Ziel die Eheschließung schnell und unkompliziert zu schließen.
Sie ist wie bereits vorher erwähnt nicht auf Luxus ausgelegt.

Jedoch können Sie auf Wunsch schnell diese "Standard-Hochzeit" optional ausbauen.
Am Standesamt haben Sie jedoch keine Möglichkeit der Standard zu erhöhen, wie zum Beispiel Wahl der Lokalitäten und Ausstattung der Räumlichkeiten sowie musikalische Untermahlung.

Für diejenigen die bereit sind das dazu nötige Geld für den Luxus zu investieren, kann problemlos die Standard Blitzhochzeit umwandeln in eine luxuriöse Hochzeit.
Ausschlaggebend ist hier in erster Linie die Wahl des Hotels.

Beachten Sie bitte, dass Hotels in der Preisklasse um die 110,-€ pro Übernachtung keine Luxushotels sind, sondern ganz normale Standardhotels.

Buchen Sie Schlosshotels, dann steigern Sie die Qualität wesentlich, ohne jedoch die Kasse zu sehr zu strapazieren.

Möchten Sie jedoch Ihre Hochzeit eine besondere Note geben und richtigen Luxus buchen, dann haben wir ganz andere Angebote ab Lager.

Hochzeitstermine sind bei unseren Standard "Blitz-Hochzeiten" möglich am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und am Freitag.
Nicht möglich: an einem Samstag, Sonntag oder an Feiertagen.

Die Bedingungen sind die Anreise und persönliches Erscheinen bei der Behörde einen Tag vor der Trauung mit mindestens 1 Übernachtung in der zuständigen Gemeinde.

Trauzeugen werden kostenfrei zwischen Dienstag & Freitag gestellt.
Sie können auch selbst Ihre eigenen Trauzeugen mitbringen.

Sie brauchen also effektiv 2 Tage für die "Blitz-Hochzeit".

1 Tag
: Anreise und Persönliches erscheinen bei der Behörde und "Check-in" im Hotel.

Zweiter Tag: Frühstück im Hotel, Trauung im Rathaus und Heimreise

Bei der "Blitz-Hochzeit" können Sie nicht selbst den Ort der Trauung wählen. Nur unsere Vertragspartner.
Der Ort der Trauung kann erst festgelegt und gebucht werden, wenn alle Ihre Unterlagen komplett bei uns vorliegt und die Bezahlung vollständig bei uns eingegangen ist.

Nachdem wir alle Ihre Unterlagen erhalten und geprüft haben, wird ein Aktenzeichen vergeben.

Unterlagen die vorschriftsmäßig alle Bedingungen einhalten, können umgehend und unbürokratisch bearbeitet werden.

In Dänemark haben wir für Ihren Besuch beim Standesamt alles optimal vorbereitet.
Auch das Hotel ist gebucht. Denn wer uns seine Hochzeit anvertraut, dem sind wir verpflichtet. Schließlich möchten wir, dass Ihre Hochzeit zu dem Erlebnis wird, dass Sie sich wünschen, und dass wir unsere ganze Kraft und Erfahrung einsetzen.

Wir repräsentieren mehrere Standesämter exklusiv und verfügen hierdurch ständig über Standardtermine, die wir Ihnen sofort zuteilen können.

Die Heirats- und Reiseunterlagen beinhalten alle erforderlichen Informationen und Angaben, die Sie für Ihre Hochzeit beim Standesamt benötigen.
Die Reise- und Heiratsunterlagen enthalten auch wichtigen Telefonnummern, wo Sie uns außerhalb der normalen Geschäftszeiten erreichen können.
Genau hier haben Sie die Möglichkeit alle Ihre Fragen beantwortet zu bekommen, falls solche noch aufkommen sollten.

Rufen Sie uns an, bevor die Reiseunterlagen Ihnen zugesandt werden, dann werden Sie in der Regel sehr oft das „Besetztzeichen" hören und verlieren viel Zeit.
Diese "Nottelefonnummern" sind jedoch nicht aktiv, während wir Betriebsurlaub haben.

Die Unterlagen beinhalten die genaue Adresse und Lage des Standesamtes, Stadtkarte mit genauer Wegbeschreibung zum Standesamt, Ansprechpartner im Rathaus, Uhrzeit der Anmeldung, Uhrzeit des Hochzeitstermins und genauen Angaben zum An- und Abreisen. Auch eine Landkarte mit eingezeichneter Reiseroute, Gebietskarte mit Straßenverzeichnis und genauen Angaben, wo Ihr Hotel liegt.

Es wird Ihnen sicherlich an nichts fehlen.

Zusätzlich zu den Reiseunterlagen erhalten Sie wichtige Informationen über den evtl. nachträglichen Legalisierungsvorgang der Eheurkunde sowie Auskünfte über Eheverträge.

Bearbeitungszeit -

Die Bearbeitungszeit ist eigentlich nicht abhängig davon, ob man ledig oder vorher verheiratet war.
Sie ist meistens davon abhängig, ob man alle Bedingungen befolgen und auch davon abhängig, wann die Hochzeit stattfinden muss.
Wenn wir ausreichend Ressourcen vorhanden haben, dann können wir alles erledigen am selben Tag, wo wir alle benötigten Dokumente vorliegen haben.

Da wir selbst eine direkte Repräsentation unseren Partnerkommunen sind, durch denen wir auch eine Beauftragung haben, können wir eigentlich umgehend Ihr Fall bearbeiten und einen festen Heiratstermin verbindlich zusagen. .. Das ist zum Beispiel der Fall mit der "Blitz-Hochzeit".

Damit wir jedoch eine feste Planung und einen klaren Überblick behalten über dass, was passieren soll, haben wir eine feste Bearbeitungszeit eingeführt.
Wir können schon, wenn die vorhandenen Ressourcen es erlauben, diese Bearbeitungszeit stark reduzieren.

Bei der Blitz-Hochzeit haben wir eine Mindesteinlieferungsfrist (eine sogenannte Deadline) festgelegt auf 18 Tage vor der geplanten Hochzeit.
Diese Frist haben wir bei das Angebot „A-1-FR" (Blitz-Hochzeit in Faaborg).
Bei Angeboten, mit der Bezeichnung „A-1-RR", „A-1-AEK" und „AA-1", ist die Deadline auf 30 Tage festgelegt.
Bei der Servicegruppe S/S-1 und A-2, (die Superblitzhochzeit), haben wir eine Deadline auf 35 Tage festgelegt.

Interessiert? ....
Dann fordern Sie als Erstes noch heute die Berater- und Servicebroschüre "Heiraten in Dänemark" an.
Klicken Sie auf der Rubrik „Starter-Kit" auf der Front und folgen Sie den dort angegebenen Richtlinien.

Service S + S-1 -

Service S / S-1 und A-2: ØØØSuperblitz-HochzeitØØ
Schneller als Las VegasØØ

OHNE ÜBERNACHTUNG
Superschnell und effektiv geht es in dieser Service-Klasse.

Hier heißt es nur Anmeldung beim Standesamt und anschließend folgt die sofortige Eheschließung.
Möglich: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und am Freitag.
Nicht möglich: an einem Samstag, Sonntag oder an Feiertagen.

Diese Servicegruppe kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, wenn beide Parteien entweder die Deutsche oder englische Sprache beherrschen.
Eine Sprache beherrschen, heißt, dass die Person ohne jegliche Verständigungsschwierigkeiten sich klar und deutlich artikulieren kann.
Verstehen und Sprechen. ..Ein bisschen ist nicht genug
.

Interessiert? ....
Dann fordern Sie als Erstes noch heute die Berater- und Servicebroschüre "Heiraten in Dänemark" an.
Klicken Sie auf der Rubrik „Starter-Kit" auf der Front und folgen Sie den dort angegebenen Richtlinien.

Service B + B-1 Hochzeitsurlaub -

Service B / B-1: Hochzeitsurlaub im Sommerhaus.
Für diejenigen, die zum Beispiel im Voraus schon ein Sommerhaus bei einem Reisebüro gebucht haben und ihren Urlaub mit einer Hochzeit verbinden möchten, bieten wir die Möglichkeit, in ihren Aufenthalt in Dänemark eine Hochzeit einzubauen.

Hierfür brauchen wir, um das zuständige Standesamt zu ermitteln, das für die Sommerhausadresse zuständig ist, die genaue Postadresse des Hauses.

Eine genaue Postadresse heißt, dass auch die Hausnummer des Sommerhauses vorhanden sein muss.

Bitte senden Sie uns eine Kopie des Mietvertrages, denn hier müssen alle Angaben stehen.

Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie Ihre eigenen Trauzeugen mitbringen oder nicht.

Falls dies der Fall sein sollte, geben Sie Namen und die jeweiligen Adressen der Personen an.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie uns vorher anrufen, falls Sie etwas nicht verstehen.

Diese Servicegruppe kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, wenn beide Parteien entweder die Deutsche oder englische Sprache beherrschen.
Eine Sprache beherrschen, heißt, dass die Person ohne jegliche Verständigungsschwierigkeiten sich klar und deutlich artikulieren kann.
Verstehen und Sprechen. ..Ein bisschen ist nicht genug
.

AA-1 WEEKEND -

Heiraten am Wochenende

Samstage, Sonntage und Feiertage sind Tage, an denen die dänischen Behörden nicht geöffnet haben.
Es bedeutet jedoch nicht, dass Sie nicht getraut werden kann an solchen Tagen.

Bei solchen Terminen werden Sie auch tiefer in die Tasche greifen müssen für solche Engagements.

Beamte können vollkommen frei entscheiden darüber, ob er oder sie die Lust hat an einem Samstag (in seine Freizeit), eine Trauung vornehmen möchten.
Diese Termine müssen mit uns im Voraus abgesprochen werden.

Diese Servicegruppe kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, wenn beide Parteien entweder die Deutsche oder englische Sprache beherrschen.
Eine Sprache beherrschen, heißt, dass die Person ohne jegliche Verständigungsschwierigkeiten sich klar und deutlich artikulieren kann.
Verstehen und Sprechen. ..Ein bisschen ist nicht genug
.

Personen, die an einem Samstag heiraten möchten, müssen sich ausnahmslos persönlich beim Standesamt Freitagmorgen um 9:30 - 11:30 Uhr pünktlich melden.

Achtung: Bei Samstagstrauungen müssen Sie selbst zwei Trauzeugen mitbringen. Diese werden nicht kostenfrei gestellt wie bei der normalen Servicegruppe A-1, B-1 und S-1.

Mehr zum Servicegruppe AA-1 im "Starter-Kitt".

Rasche und effiziente Umsetzung Ihre Wünsche

Rasche und effiziente Umsetzung Ihre Wünsche
Kürzer und schneller geht es beim Heiraten mit dem Spezialistenteam von der Dänische Kommunal-Cooperative.
Unterstützt durch das Know-how, sorgt unser Team für die rasche und effiziente Umsetzung Ihrer Wünsche.

Es erwartet Sie ein engagiertes Team, auf das Sie schon bei den Heiratsvorbereitungen zählen können in der Zentrale in Mainz-Kastel, wo Kunden fachgerecht bedient werden.

Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie nicht persönlich zu uns zu kommen.
Sie bleiben einfach Zuhause und erledigen alles per Post und Telefon, und mit wenig Geld erhalten Sie ein Maximum an Leistung.
Interessiert? ....
Dann fordern Sie als erstes noch heute die Berater- und Servicebroschüre "Heiraten in Dänemark" an.

Erster Schritt:
Wenn Sie die Berater- und Servicebroschüre angefordert und bekommen haben, dann kann es losgehen.

Zweiter Schritt: Sie übersenden uns per Post die erforderlichen Unterlagen, so wie es in der Broschüre verlangt wird.
(Sie haben auch die Möglichkeit persönlich vorbeizukommen, jedoch erst nach vorheriger Vereinbarung).

Dritter Schritt: Sie können sich gerne nach 2-3 Tage mit uns in Verbindung setzen, um sich den Eingang Ihrer Post und Zahlung bestätigen zu lassen. Dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich.
Das ganze Programm ist so ausgelegt, dass man alles unbürokratisch per Post erledigen kann, und das ohne vorher jemals telefonischen Kontakt zu uns gehabt zu haben.
Wenn Sie alles vorschriftsmäßig befolgen, so wie es in der das "Starter-Kit" aufgeführt ist, dann haben Sie nicht anders zu tun, als uns die erforderlichen Unterlagen zuzusenden und dann die Reise- und Heiratsunterlagen abzuwarten.
Jedoch ist dieses Privileg nur wenige Personen zu zuordnen.
Viele Personen haben sich kaum mit das was wir geschrieben haben beschäftigt und auch nichts richtig durchgelesen oder verstanden und scheitern deswegen.

Wir besprechen dann mit Ihnen die Organisation Ihrer Reise wie zum Beispiel Datum der An- und Abreise, Ort der Trauung, Hotel- und evtl. Fährbuchungen, die wir für Sie vornehmen und Tag der Trauung falls diese nicht bereits auf dem Fragebogen erscheinen.

In Dänemark haben wir für Ihren Besuch beim Standesamt alles optimal vorbereitet.
Auch das Hotel ist gebucht. Denn wer uns seine Hochzeit anvertraut, dem sind wir verpflichtet. Schließlich möchten wir, dass Ihre Hochzeit zu dem Erlebnis wird, dass Sie sich wünschen, und dass wir unsere ganze Kraft und Erfahrung einsetzen.

Wir repräsentieren mehrere Standesämter exklusiv und verfügen hierdurch ständig über Standardtermine, die wir Ihnen sofort zuteilen können.

Service nur für Personen mit legalen Aufenthalt

Um eine der Standard Servicegruppen in Anspruch zu nehmen, müssen Personen einen legalen Aufenthalt in einem der Schengenstaaten nachweisen können.
Touristen, die visumfrei in dem Schengenbündnis (Vereinigten Staaten Europa) einreisen können, muss uns und das Standesamt in Dänemark nachweisen, dass die Einreise und der Aufenthalt legal sind.
Der Maximale visumfreie erlaubte Aufenthalt beträgt maximal 90 Tage.
Dies gilt auf alle Staaten des Bündnisses zusammengerechnet.
Beweise: Einreisestempel, Flugticket oder ausländerpolizeiliche Genehmigung.
Eine Erneuerte visumfreie Einreise in den Schengenstaaten darf erst nach Beendigung von 90 Tage Aufenthalt außerhalb des Schengenbündnisses erfolgen.
Ausnahmen gibt es nur, wenn die zuständige Ausländerbehörde einem verlängerten Aufenthalt schriftlich genehmigt.
Personen die weniger als 90 Tage außerhalb der Schengen Staaten waren, benötigen dann ein Schengenvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Visumpflichtige Personen:
Personen, die für die Einreise in den Schengenstaaten ein Visum benötigen, brauchen uns nur eine Kopie des gültigen Schengen Besuchsvisum zu geben. Damit ist der legale Aufenthalt nachgewiesen.
Beachten Sie bitte, dass die Einreise in Dänemark nur möglich ist, solange das Visum gültig ist.
Bei Visum Verlängerungen: Beachten Sie bitte, dass ein Schengen Besuchsvisum nur verlängert ist, wenn es wörtlich steht, dass das Visum verlängert ist und nicht, wenn der Aufenthalt in der Bundesrepublik verlängert ist.
Ausnahmen gelten nur, wenn das Visum verlängert worden ist mit einer Fiktionsbescheinigung, die gemäß § 81 Absatz 4 ausgestellt ist.
(Fiktionsbescheinigungen die gemäß & 81 Absatz 2 oder 3 gelten nicht für die Einreise in Dänemark).
Erkennen Sie hier der große Unterschied zwischen eine Verlängerung des Visums und einen verlängerten Aufenthalt. ..Es ist nicht dasselbe.
Beachten Sie bitte, dass für die Einreise in Dänemark nur ein „Schengen Besuchs / Touristenvisum" gilt.
Ein deutsches Heiratsvisum gilt nicht für die Einreise in Dänemark, wenn der Inhaber des Passes normalerweise visumpflichtig wäre für das Schengenbündnis.
Dieses Visum beschränkt sich nur auf den Bundesstaat Deutschland und nicht in den anderen Bundesstaaten des Bündnisses.

Keine Hochzeit für diesen Personenkreis

Für diese Personen gibt es keine Eheschließung in Dänemark:
1.:
Ohne nachweislicher legalen Aufenthalt oder Einreisestempel oder bei überschreiten der 90 Tage Aufenthalt ohne Erlaubnis des Ausländeramtes.
2.: Personen dessen Aufenthalt nur als geduldet gilt, kann unseren Service nicht in Anspruch nehmen.
3.: Personen eine Aufforderung vom Ausländeramt haben, Deutschland innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu verlassen müssen.
4.: Asylbewerber.

Dänemarks Beitritt zum Schengen

Das Schengener Abkommen wurde in der Nacht vom 24. März zum 25. März 2001 um 00.00 Uhr auch für Dänemark in Kraft treten. Das Inkrafttreten des Schengener Abkommens für Dänemark hat Bedeutung für den freien Reiseverkehr innerhalb des Schengener Raums.
Der Schengener Raum umfaßt ab 25. März 2001 die folgenden Länder: Belgien, Dänemark (mit Ausnahme von den Färöer und Grönland), Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien und Österreich.
Das Schengen Abkommen wurde in der Nacht vom 24. März zum 25. März 2001 um 00.00 Uhr auch für Dänemark in Kraft treten.
Das Inkrafttreten des Schengen Abkommens für Dänemark hat Bedeutung für den freien Reiseverkehr innerhalb des Schengen Raums.
Der Schengen Raum umfasst ab 25. März 2001 die folgenden Länder: Belgien, Dänemark (mit Ausnahme von den Färöer und Grönland), Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien und Österreich.
Ausländer mit festem Wohnsitz in Deutschland
Für Ausländer, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dänemarks Beitritt zu Schengen, dass sie ohne separates Visum nach Dänemark einreisen und sich max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, in Dänemark aufhalten können.
Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten:
Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland.
· (Diese Titel gelten anstelle eines Visums nur dann, wenn sie in einem Pass bez. in Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden, sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.)
Die Titel "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" und "Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" gelten nicht für die visumfreie Einreise nach Dänemark.
Es ist eine Voraussetzung für die Einreise, dass der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat hat.

Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an die Ihnen nächst liegende dänischer Vertretung.

Visumfrei Einreisen können Staatsbürger mit gültigen Reisedokumenten von folgenden Staaten: Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Deutschland, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Holland, Honduras, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea (Süd), Republik Lesotho, Lichtenstein, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Ostereich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Salvador, San Marino, Rumänien, Schweiz, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechei, Ungarn, Uruguay, USA, Venezuela und Zypern.

Staatsbürger nicht aufgeführten Länder müssen einen gültigen Pass MIT EINREISEVISUM nach Dänemark vorliegen. Das Visum muss vor der Abreise erteilt werden. Anträge sind zu richten an die nächste dänische Vertretung.

Alle Angaben unter Vorbehalt und Gewähr

Info zum Visum

Wer ist visumpflichtig für Dänemark?
Diese Liste gilt nicht für den unten aufgefürten Staatsbürger, wenn sie einen festen Wohnsitzt in den Schengen Raum haben.
Wer jedoch als Tourist in den Schengen Raum einreist, braucht ein Schengen Besuchsvisum.

Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Antigua & Barbuda, Armenien, Aserbaidschan Äthiopien, Ägypten, Äquatorialguinea.
Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belize, Benin, Bermudas, Bhutan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Brunei, Darussalem, Burkina Faso, Burundi.
Cape Verde, China, Cook Islands, Dschhibuti, Dominika, Dominikanische Republik, Elfenbeinküste, Ecuador,Eritrea, Fiji, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Jamaika, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kapverden, Kasachstan, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kenia, Kuba, Kuwait, Tschad, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Mazedonien, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marshall Inseln, Mauretanien, Mikronesien, Moldau, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Madagaskar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nordkorea, Oman, Pakistan, Palau, Palästina (Palästinensische Pässe),Papua Neuguinea, Peru, Philippinen, Qatar, Russland, Ruanda, Salomonen, Sao Tomé, Sambia, Serbien, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Surinam, Swaziland, Südafrika, Syrien, Saudi Arabien, Senegal, Sierra Leone, Taiwan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Trinidad & Tobago, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Türkei, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Weißrussland, Philippinen, Yemen, Zimbabwe, Zentralafrika.

Welche Staatsbürger benötigen kein Visum für Dänemark
Visumfrei Einreisen können Staatsbürger mit gültigen Reisedokumenten von folgenden Staaten: Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Deutschland, Chile, Costa Rica, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Groß­britannien, Guatemala, Holland, Honduras, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Republik Lesotho, Lichtenstein, Litauen, Lett­land, Luxemburg, Macao, Malaysia, Malta, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Salvador, San Marino, Serbien, Seychellen, Schweiz, Singapur, Slowenien, Spanien, Südkorea, St. Kitts und Nevis, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikan Stadt, Venezuela und Zypern.
Stand: 13. 08. 2010

Visumfrei Einreisen können

Visumfrei Einreisen können Staatsbürger mit gültigen Reisedokumenten von folgenden Staaten: Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Deutschland, Chile, Costa Rica, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Holland, Honduras, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Republik Lesotho, Lichtenstein, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Salvador, San Marino, Schweiz, Serbien,Singapur, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Venezuela und Zypern.

Beachten Sie bitte, dass Visumregeln sich täglich ändern können und eine Ständige Kontrolle wäre von Vorteil.


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